Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die
Objektangebote sind freibleibend und gelten auf unbestimmte Zeit und ohne
zeitliche Bindung. Die Angaben im Exposé wurden uns vom Eigentümer (Verkäufer
oder Vermieter) zur Verfügung gestellt, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
wir keine Gewähr übernehmen können. Wir sind jedoch stets bemüht Sie mit allen
relevanten Details zu versorgen.
Zwischenverkauf bzw.
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die
Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Die unberechtigte
Weitergabe ist – ohne unser schriftliches Einverständnis - nicht gestattet und
verpflichtet den Angebotsempfänger zu Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
Bei
Vorkenntnis eines Objektes (einer Objektadresse) ist uns dies innerhalb von 5
Werktagen schriftlich mitzuteilen.
Bei
Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande
gekommenen Vertrages ist die auf den Angeboten im Internet, in Printmedien oder
Aushängen vermerkte Provision zur Zahlung fällig.
Die
Provision beträgt für den Käufer 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer des
Gesamtkaufpreises in Baden Würrtemberg.
Im
Bundesland Hessen beträgt die Ortsübliche Maklerprovision 5,95% inklusive
Mehrwertsteuer aus dem Gesamtkaufpreis für den Käufer. Der Verkäufer ist in
Hessen Provisionsfrei.
Eine
entgeltliche Tätigkeit ist auch für die andere Vertragsseite gestattet. Vom
Verkäufer erhalten wir eine Provision bis zur Höhe von 3,57 % inklusive
Mehrwertsteuer, bei Bauträgerprojekten bis zur Höhe von 5,95 % inklusive
Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis.
Abweichend
hiervon sind Immobilienverkäufe, die bei einem Verkaufspreis bis zu € 50.000,--
mit einer Nachweis- oder Vermittlungsprovision von € 1.785,-- berechnet werden.
Bei
Vermietungen beträgt unser Erfolgshonorar 1-2 Monatskaltmieten zzgl.
Mehrwertsteuer – i.d.R. – für den Eigentümer (Vermieter).
Bei
gewerblichen Vermietungen beträgt die Nachweis- oder Vermittlungsprovision für
den Mieter 2-3 Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer, bei Mietverträgen mit
einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren beträgt diese 3,57% incl. Mehrwertsteuer aus einer
10-Jahres-Miete(Pacht).
Jede
Doppeltätigkeit verpflichtet uns zu strenger Unparteilichkeit.
Ein
Provisionsanspruch entsteht, sobald wir für das Zustandekommen eines
Vertragsabschlusses ursächlich (kausal) verantwortlich waren. Dies bedingt die
Verpflichtung, uns sofort zu benachrichtigen, wenn und zu welchen Konditionen
ein Vertrag bezüglich eines von uns angebotenen Objekts zustande gekommen ist.
Die
Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger Nebenleistungen
(wie beispielsweise Ablöse für Einrichtungen etc.).
Der
Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Verträge mit vergleichbarem wirtschaftlichem
Erfolg, z. B. Miete oder Erbbaurecht statt Kauf oder umgekehrt.
Die Provision ist fällig mit Abschluss eines
notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung eines
nicht beurkundungspflichtigen Vertrages (wie z.
B. Mietvertrag).
Sofern
unser Angebot vom Vertragsinhalt nur geringfügig abweicht und/oder ein
wirtschaftlicher bzw. zeitlicher Zusammenhang zwischen Vertragsabschluss und
unserer Angebotsunterbreitung bestand, entsteht
ebenfalls der Provisionsanspruch.
Alle
Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Verkäufer oder Vermieter zu
leisten.
Mit
der Aufnahme von Verhandlungen werden die vorstehenden Geschäftsbedingungen
anerkannt.
Der Auftraggeber willigt ein, dass wir Daten, die
sich aus den Objektunterlagen oder während der Vertragsdurchführung ergeben,
erheben, verarbeiten und nutzen dürfen und diese an die mögliche andere
Vertragspartei oder an einen – ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichteten –
Notar zur Vorbereitung eines Kaufvertragsentwurfes im erforderlichen Umfang
übermitteln.
Diese Einwilligung gilt unabhängig vom
Zustandekommen des Vertrages auch für künftige Vertragsabschlüsse.
Sollte eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig werden, so
werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute
und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Weinheim a.d.B.
Stand 07/2018